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Unterschied zwischen den Berufsfeldern Innenarchitektur, Architektur und Raumausstattung

Sie besitzen eine Immobilie, möchten diese gerne umgestalten und suchen dazu eine geeignete Fachperson? Doch an wen wenden Sie sich: an einen/eine Innenarchitekt:in, einen/eine Architekt:in oder einen/eine Raumausstatter:in? Wir erläutern die Definitionen der drei Berufe, erklären Herkunft und Ausbildungsweg, grenzen sie voneinander ab und beschreiben ihre jeweiligen Aufgabenfelder.

Definition, Herkunft und Ausbildung

Innenarchitekt:in

Die Berufsbezeichnung Innenarchitekt:in umfasst planerische und gestalterische Tätigkeiten für Innenräume. Dabei kann der/die Innenarchitekt:in neben ästhetischer Einrichtungsgestaltung auch konstruktive Umbauten und technische Anlagen für die Inneneinrichtung planen und die Ausführung überwachen. Der Begriff der Innenarchitektur entstand im 17. Jahrhundert und beruht auf dem Verständnis von bürgerlichen Haushalten in Holland. Später entwickelte sich daraus die Auffassung eines ästhetischen Gesamtbildes von aufeinander abgestimmten Textilien, Wandtapeten und Polstern in Wohnungen. Daraus ergab sich ein Tätigkeitsfeld, welches sich nach und nach immer mehr als ein selbstständiger Berufszweig emanzipierte.

Die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung des/der Innenarchitekten:in dürfen nur diejenigen führen, die in der Architektenkammer eingetragen sind, nachdem sie erfolgreich das Studium dazu absolviert haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Der Studiengang für diesen Beruf kann mit dem Abschluss Bachelor oder Master abgeschlossen werden. Ohne die Kammereintragung können Absolventen/Absolventinnen natürlich auch in diesem Beruf arbeiten, dürfen die Bezeichnungen “Innenarchitekt:in” jedoch nicht verwenden.

Innenarchitektin Musterauswahl

(Innenarchitektin bei der Musterauswahl: Copyright Envato Elements)

Architekt:in

Anders als der Tätigkeitsbereich des/der Innenarchitekt:in, dessen Wirkungsfeld sich auf den Innenbereich begrenzt, umfassen die Aufgaben des/der Architekten/Architektinnen in erster Linie den Entwurf, die Gestaltung und die Bauleitung für das gesamte Gebäude. Dieser Beruf lässt sich mit dem Beruf des Baumeisters aus dem Mittelalter verknüpfen, jedoch nicht gleichsetzen. Denn der Baumeister entwickelte sich aus dem Steinmetzhandwerk heraus, das Kirchen konzipierte und baute. Demnach gilt der Baumeister auch als Ursprung für Bauingenieure/Bauingenieurinnen, die heute eher für die Bautechnik und Statik von Gebäuden zuständig sind.

Als Architekt:in werden diejenige betitelt, die in der Architektenliste einer deutschen Architektenkammer eingetragen sind. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines Architekturstudiums und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, wobei es diesbezüglich Unterschiede zwischen den jeweiligen Bundesländern gibt. Auch hier gilt: Ohne Ausübung des Berufs ist auch ohne die Kammereintragung möglich, jedoch dürfen die Bezeichnungen “Architekt:in” nicht benutzt werden.

Raumausstatterin Bepolsterung Möbelstück

(Raumausstatterin bei der Bepolsterung eines antiken Möbels: Copyright Envato Elements)

Raumausstatter:in

Der Begriff Raumausstatter:in ist eine offizielle Berufsbezeichnung in Deutschland und steht für die handwerkliche Tätigkeit bei der Gestaltung von Innenräumen in Wohn- und Geschäftsgebäuden. Der Handwerksberuf des/der Raumausstatter:in existiert in Frankreich bereits seit dem 13. Jahrhundert. Dort war der sogenannte “Tapissier” für die Ausstattung von Burgen zuständig und gestaltete diese mit Wandbehängen und Teppichen sowie dekorativen Textilien. Später, unter dem französischen Sonnenkönig Ludwig des XVI., kamen Herstellung und Polsterarbeiten an Sitz- und Liegemöbeln hinzu.

Eine Ausbildung zum/zur Raumausstatter:in ist im dualen System möglich - also teilweise schulisch, teilweise betrieblich oder auch rein in einem Handwerksbetrieb. Die Ausbildungsdauer beläuft sich auf drei Jahre, wobei durch höhere Schulabschlüsse oder Qualifikationen auch eine Verkürzung beantragt werden kann. Am Ende der Ausbildungszeit wird eine Abschlussprüfung absolviert, die - bei Bestehen - zur Verleihung des Gesellentitels zum/zur Raumausstatter:in und zur Eintragung in der Handwerksrolle führt.

Aufgabenfelder

Aus der vorangegangenen Abgrenzung der drei Berufe wird ersichtlich, dass die Tätigkeiten des Raumausstatters / der Raumaustatterin und des/der Innenarchitekt:in die meisten Überschneidungen aufweisen, weswegen bei der folgenden tabellarischen Aufstellung der Aufgabenfelder ein Fokus auf diese beiden Berufe gelegt wird:

Innenarchitekt:in vs. Raumausstatter:in

Aufgabenfelder Innenarchitekt:in Raumausstatter:in
Gestaltung, Farbkomposition, Materialauswahl von Räumen Teilweise Beratung und Entwurf Beratung, Entwurf und Ausführung
Raumausstattung Entwurf und Planung (für Ausstattungsgegenstände wie Kunstwerke, Möbel, Textilien und Medien) Entwurf, Planung und Herstellung (von Textilien, Polstermöbeln)
Innenausbau (z.B. Trockenbau) Planung und Überwachung der Ausführung -
Fußbodenbeläge Planung und Überwachung der Ausführung Planung und Ausführung (mit textilen oder elastischen Materialien)
Wandgestaltung Planung (mit Tapete, Stuck oder Vertäfelung) Planung und Ausführung (mit textilen Wandbespannungen oder Tapete)
Beleuchtung Planung und Überwachung der Ausführung -
Sicht-, Licht- und Sonnenschutzanlagen Planung und Überwachung der Ausführung Herstellung und/oder Montage
Fenstertextilien / -dekoration Planung und Überwachung der Ausführung Planung und Ausführung
Polster und Möbel bespannen - Entwurf und Ausführung
Raumklima und Belüftung Planung und Überwachung der Ausführung -
Raumakustik Planung und Überwachung der Ausführung -
Facility Management Planung der technischen Anlagen und Überwachung der Ausführung -

Die tabellarische Gegenüberstellung macht deutlich, dass der Schwerpunkt bei der Tätigkeit eines/einer Innenarchitekt:in auf dem Entwurf sowie der Planung der Gestaltung und des Umbaus von Innenräumen liegt. Zu seinem/ihrem Aufgabenbereich gehört jedoch auch die Kundenberatung, die Angebotserstellung, die Auftragsvergabe (an eigene Mitarbeiter und/oder Subunternehmer oder an Fremdfirmen), die Bauleitung bzw. die Bauüberwachung während der Ausführung der Umgestaltung oder des Umbaus.

Etwas anders sieht es bei dem/der Raumausstatter:in aus. Dieser/diese bietet dem/der Kunden/Kundin alles aus einer Hand an. Von Kundenberatung über Angebotserstellung bis hin zur Ausführung und gemeinsamen Endabnahme mit dem Kunden/der Kundin ist der/die Raumausstatter:in direkt beteiligt, da er/sie alles selbst ausführt und die Produkte handwerklich herstellt.

Aufgabenfeld eines/einer Architekt:in

Der Vollständigkeit halber hier ein kurzer Überblick zu den Aufgabenfeldern eines Architekten/ einer Architektin. Seine/ihre Tätigkeiten umfassen Aufgaben während der Planungsphase eines Bauvorhabens (z.B. Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung), der Bauausführung (Bauleitung, Kosten- und Terminkontrolle) und der Baunutzungsphase (Objektbetreuung und Facility Management). Bei sämtlichen Tätigkeiten während des gesamten Bauprozesses ist er/sie verantwortlich für die Projektsteuerung, die Koordination der Planungsbeteiligten, Behörden und ausführenden Gewerken, fungiert als Vertreter:in des Bauherrs/ der Bauherrin gegenüber diesen und überprüft laufend die Qualität des entstehenden Gebäudes.

Wünschen Sie sich eine Umgestaltung Ihres Zuhauses? Beabsichtigen Sie einen Umbau Ihrer Immobilie? Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich zur Seite, erstellen einen neuen Grundriss und klären weiterführende Fragen.

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Autor

Nathalie Pfeiffer

Fachjournalistin und Bauingenieurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

F012